Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die eXpressive GmbH befindet sich mit Eintragung vom 18.05.2022 in Liquidation.

Im folgenden Text wurde nach diesem Hinweis auf einzelne Anpassung des Zusatzes „i.L.“ bzw. „in Liquidation“ verzichtet.

 

Die eXpressive GmbH ist eine Full Service Anbieter mit Schwerpunkt Messedesign und Messebau.

Wir werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen tätig und widersprechen anderslautenden Bedingungen.
Der Kunde erklärt sich beim Erstauftrag damit einverstanden, dass diese AGB auch für Folgeaufträge gelten sollen, ohne dass eine erneute Bezugnahme erforderlich ist. Ergänzende Regelungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

§1 Vertragsinhalt

Für unsere Kunden erarbeiten wir innovative, maßgeschneiderte Messekonzepte. Dazu kann die Erstellung kompletter Entwürfe für den Messeauftritt oder die Weiterentwicklung von bestehenden Messekonzepten, sowie die Koordination der Bauausführung über Subunternehmer gehören. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den erstellten Angebotsunterlagen.

§ 2 Umfang der Hauptleistung

• Zeitplanung
Da für einen erfolgreichen Messeauftritt zeitlich abgestimmt Hand in Hand gearbeitet werden sollte, muss der Auftraggeber den technischen Plänen einen verbindlichen Zeitplan (z.B. Lieferung von Graphikvorlagen) anfügen. Wir disponieren unsere Hauptleistungen im Voraus entsprechend dieses Zeitplans und müssen vermeidbare Zusatzkosten allein an diesem Zeitplan messen.

• Vorbehaltseigentum:
Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei Weiterverarbeitung der veräußerten Gegenstände erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache, bei Verbindung mehrerer Sachen das Miteigentum nach Wertverhältnis unserer Lieferung zu den übrigen mit diesen zu der neuen Sache verbundenen Gegenständen. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die jeweiligen Preis-, Rückgabe- oder Herausgabeansprüche unseres Kunden.

• Kurzfristige Änderung der Einsatzzeiten bei Mietgegenständen:
Ändern sich die Aufbau-, Abbau- oder allgemeine Mietzeiten auf Veranlassung des Messeveranstalters oder des Kunden, so müssen wir neben der reinen Anpassung des Mietpreises an den Zeitbedarf einen angemessenen Zuschlag erheben, um die Risiken für einen verhinderten Materialeinsatz bei einem Anschlusskunden und Spesen der Montagearbeiter abzudecken.

• Reinigungspauschale & übermäßige Abnutzung bei Mietgegenständen:
Mietgegenstände werden von uns vorgereinigt geliefert und sind in ordentlichem Zustand wieder zurückzugeben. Übermäßige Verschmutzungen können von uns in Selbstabhilfe nur gegen eine Reinigungspauschale von 48 Euro/Stunde gereinigt werden. Sollten Schäden und Abnutzungen, die über den normalen Gebrauch während der Messezeit, bzw. Verlust von Mietgegenständen, festgestellt werden, sind die Kosten für Ausbesserungsarbeiten bzw. die Wiederbeschaffungskosten durch den Kunden zu tragen.

• Ausstellungsversicherung:
Die eXpressive kann die mietweise Überlassung von Messeaufbauten von dem Abschlussnachweis einer Ausstellungsversicherung durch den Kunden abhängig machen.

§ 3 Umfang von Zusatzleistungen

• Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, auf den ein Organisationszuschlag von 30 % für die kalkulationslose Erbringung erhoben wird.

• Über eine Bemusterungsvereinbarung können wir unseren Kunden die Erstellung eines originalgetreuen Modells anbieten, wofür aufwandsentsprechend in einem Zusatzvertrag die Kostenübernahme geregelt werden kann. Das Fehlen einer gesonderten Bemusterungsvereinbarung schließt jedoch in jedem Fall aus, dass die Mustereigenschaften (insbesondere Farbechtheit, Eigenschaften und Anmutungen von Materialien und Ausstattungsgegenständen) einen Anspruch auf eine 1:1 – Umsetzung erheben können.

§ 4 Haftung und Gewährleistung

• Neben der schuldhaften Vertragspflichtverletzung haftet eXpressive generell nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Die Haftung erstreckt sich nicht auf mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer.

• Nur bei fristgerechter Zahlung gemäß der Zahlungsbedingungen kann die eXpressive eine Gewähr für die termingerechte Vertragsdurchführung übernehmen. Bei verspätetem Zahlungseingang bemüht sich die eXpressive ausschließlich auf Kulanzbasis die Leistung noch zum Termin zu erbringen, ist aber ansonsten von der Leistung frei.

• Beauftragt der Vertragspartner nach Vertragsschluss, Zeitplanverabredung oder Planfreigabe Änderungen, so verliert der ursprüngliche Liefertermin seine Verbindlichkeit und bedarf entweder der Neubestätigung oder ebenfalls einer Anpassung.

• Auch bei höherer Gewalt ist die eXpressive von der Erfüllungshaftung freigestellt, gleichwohl bemüht sie sich nach besten Kräften das Hindernis ohne Gewähr zu überwinden.
Als Fälle höherer Gewalt werden insbesondere folgende Ereignisse festgelegt:
1. Transportschäden trotz Auswahl zuverlässiger Speditionen bzw. Fuhrunternehmer
2. Kurzfristige Änderung von zwingend einzuhaltenden Vorschriften seitens der Messeveranstalter.

• Auch für die Einhaltung sicherheitsbehördlicher Anordnungen kann nur Gewähr übernommen werden, wenn diese rechtzeitig im Planungsstadium gegenüber der eXpressive bekannt gemacht sind.

• Während der Messebetriebsdauer liegt die Haftung ausschließlich beim Standbetreiber.

• Die Standübergabe erfolgt im Regelfall mit Protokollabzeichnung am Vortag vor Messebeginn. Sie löst die unmittelbare Rügepflicht nach § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften oder die Vorbehaltsobliegenheit nach § 536b BGB aus.
Bezieht der Vertragspartner einseitig den Messestand, so gilt der Stand mit Inbetriebnahme als mangelfrei genehmigt. Bei Abwesenheit beider Vertragspartner am Messeort vor Veranstaltungsbeginn wird 13 Uhr des Vortages als Zeitpunkt des Gefahrübergangs festgelegt. Restarbeiten ohne Gefährdung der bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme dürfen auch noch nach Abnahme ausgeführt werden.

• Die Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie eigenmächtige Änderungen des Kunden führen zu einem Haftungsausschluss für Mängel.

• Solange für den Einzelfall keine Vertragsart ausdrücklich vereinbart ist, haftet die eXpressive lediglich für die sorgsame Auswahl der leistungserbringenden Betriebe und übernimmt keine darüber hinausgehende Sachmangelgewährleistung.

• Kauft der Firmenkunde über uns Neuwaren, so verkürzen wir die Gewährleistungsfristen auf 1 Jahr. Erwirbt der Firmenkunde bei uns gebrauchte Gegenstände, so schließen wir die Gewährleistung gänzlich aus.

• Bei Fremdbezug von Werkelementen oder Dienstleistungen tritt die eXpressive eventuelle Gewährleistungsansprüche gegen den Nachunternehmer an den Kunden ab und wird hierdurch aus der Primärhaftung entlassen.

• Sollte die eXpressive einen Ausfall des Messeauftritts schuldhaft verursachen, so ist die Ausfallentschädigung auf 3.000 € pro Messetag gedeckelt. Kommt es infolge dieses Verschuldens nur zu unwesentlichen Einschränkungen des Messeauftritts, so erklärt der Kunde sich mit einem Deckelbetrag von 1.500 € pro Messetag einverstanden. Möchte der Kunde den immateriellen Wert des Messeauftritts höher angesetzt wissen, so muss dies aus versicherungstechnischen Gründen in einer Individualvereinbarung ausgewiesen werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

• Die Zahlungsmodalitäten werden in jedem Angebot einzeln ausgewiesen und verstehen sich in der Regel als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

• Unbeschadet längerer Fristen im Angebot müssen ungekürzte Anzahlungen spätestens 3 Kalendertage vor Materialverladung und Transport zum Messeplatz bei der eXpressive eingegangen sein, andernfalls entfällt der Fortbestand des Ausführungsinteresses für die eXpressive nach § 323 Abs.2 Nr.2 BGB. Die eXpressive ist hierbei zum sofortigen ersatzlosen Rücktritt und zur Geltendmachung des Erfüllungsinteresses statt der Leistung berechtigt.

• Findet die Messe mehr als 2 Monate nach Vertragsschluss statt und ändern die Lieferanten die für uns maßgeblichen Einkaufspreise um mehr als 2 % über der allgemeinen Inflationsrate, dann ist die eXpressive berechtigt, die Preissteigerungen an den Kunden weiterzugeben.

• Messeseitige Kosten sind immer exklusive. Sollte der Messeveranstalter uns die Nutzung seiner eigenen Vertragspartner vorschreiben, so sind wir auch hier zu Weitergabe der Mehrkosten berechtigt.

• Folgende Ausfallzahlungen sind, wenn nicht anders im Auftrag vereinbart, bei vorzeitiger Vertragskündigung (z.B. durch Absage einer Messe), Stornierung von Teilleistungen vom Auftraggeber an die eXpressive GmbH zu leisten:
Ab Auftragsvergabe bis 30 Tage vor Messebeginn 20 % der Auftragssumme

In der Folge bis 14 Tage vor Messebeginn 50% der Auftragssumme.

Danach bis zur Verladung des Materials 80% der Auftragssumme.

Danach ist keine Stornierung mehr möglich und 100% der Auftragssumme fällig.

Hierbei sind jeweils bereits entstandener Kosten für Sonderanfertigungen und projektspezifische Ausgaben hinzuzurechnen.

§ 6 Schutzrechte

• Die Verwertungsrechte für die von der eXpressive entwickelten Ideen, Konzepte, geistigen Werke, Muster, Modelle oder anderweitig dem Schutz des Urheberrechts unterliegenden Sachen verbleiben vorbehaltlich einer entgeltlichen Ablöseregelung bei der expressive.

• Überlässt der Kunde der eXpressive Reproduktionsmaterial, so hat er die Verfügungsbefugnis der entsprechenden Urheberrechte zu garantieren. Andernfalls haftet der Kunde für die Verletzung von Urheberrechten Dritter.

• Eigene Fotos vom Messeauftritt darf der Kunde uneingeschränkt verwenden.

• Vervielfältigungen oder Nachahmung unserer Entwürfe ist unzulässig (§36 KUG, §31 Kunstschutzgesetz, §106 ff UrHG und §17 ff UrHG). Auch die Weiterleitung an Dritte ist untersagt und verpflichtet zu Schadensersatz (§18 Wettbewerbsgesetz)
§ 7 Ausschließlichkeitsregelungen

• Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der eXpressive urheberrechtlich geschützte Unterlagen im Sinne des § 5 zu vervielfältigen, auf eigene Rechnung zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, Nachbauten daraus anzufertigen.

• Die eXpressive ist berechtigt, auf Messebauten und -unterlagen dezente Herkunftshinweise zu Werbezwecken anzubringen.

• Die eXpressive darf Subunternehmer einsetzen, deren Regeltreue sie sicherstellt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, sich im Weiteren der Subunternehmer unter Umgehung der eXpressive für den laufenden Auftrag oder für Folgeaufträge in gleicher Ausführungsart zu bedienen.

• Wir nehmen im übrigen Bezug auf § 311 Abs.2 BGB.

§ 8 Schlussbestimmungen

• Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

• Es gilt immer deutsches Recht, im Falle einer Anfechtung der Schiedsgerichtsklausel gilt der Gerichtsstand München, solange von der Kaufmannseigenschaft der Vertragspartner auszugehen ist.

• Teilnichtigkeit einzelner Vereinbarungen führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen

• Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur gestattet, wenn es sich hierbei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.